Die Nummernübertragungsverordnung regelt in Österreich die Übertragung von Nummern zwischen Mobilfunkanbietern. Seit 1.März2012 gilt die neue NÜV und damit die wohl wichtigste Änderung: Die zuvor zwingende Ansage des Netzbetreibers wurde abgeschafft, weil durch die Tarifentwicklung „der Schutzzweck der Norm nicht mehr gegeben war“. Netzansagen dürfen also nur mehr auf Wunsch des Kunden geschalten werden.