Gut, dass jemand sich dieses Themas annimmt – die Schwachen haben oft keine Stimme. Nun hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für einen europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit vorgelegt, mit dem bestimmte Barrierefreiheitsanforderungen für eine Reihe von Produkten und Dienstleistungen auf EU-Ebene festgelegt werden sollen.
Betroffene Bereiche laut dem Richtlinien-Vorschlag sind:
- Computer und Betriebssysteme
- Geldautomaten
- Fahrausweis- und Check-in-Automaten
- Telefone
- Digitalfernseher
- Telefondienstleistungen
- audiovisuelle Medien
- Transportsysteme
- Bankdienstleistungen
- elektronische Bücher
- E-Commerce
Über 100 Seiten über „KONFORMITÄTSBEWERTUNGSVERFAHREN“, „BARRIEREFREIHEITSANFORDERUNGEN für die Zwecke des Artikels 3 Absatz 10 betreffend die bauliche Umwelt“ und natürlich die „Vermeidung des Auslösens fotosensitiver Anfälle“.